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Würzlobbyisten

Donnerstag, Dezember 1st, 2011

Die Lebensmittelindustrie behauptet ja immer, der Verbraucher könne sich anhand der Zutatenlisten auf Lebensmittelpackungen umfassend über die Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels informieren. Das dem nicht so ist, hat meine Lieblingssendung Frontal21 am Dienstag in einem kurzen aber äußerst informativen Beitrag aufgezeigt. Wers verpasst hat, siehe hier.

Am schönsten fand ich übrigens die Aussage von Udo Pollmer, unsere Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sei in punkto Lebensmittelgesetzgebung lediglich die „Pressesprecherin der EU“. Auf den Punkt gebracht, Herr Pollmer!

Der Frontal21-Beitrag hat mich inspiriert, mir einmal in Sachen „würzende Zutaten“ Gedanken zu machen. Meine Fragestellung sollte die folgende sein: Welchen Lebensmittelzutaten mit dem Wortteil „würz“ kann ich eigentlich vertrauen, wenn mein Lebensmittel wirklich nur das enthalten soll, was ich unter Gewürzen verstehe, nämlich aromatisches pflanzliches Material?

Nachdem ich mir die „Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten“ (beim BMELV erhältlich) besorgt hatte, musste ich feststellen, dass die Antwort auf meine Fragestellung denkbar einfach war: Ich vertraue künftig nur noch den Bezeichnungen „Gewürz“ und „Gewürzmischung“.

Gewürze sind nämlich laut Leitsätzen Pflanzenteile, die wegen ihres Gehaltes an natürlichen Inhaltsstoffen als geschmack- und/oder geruchgebende Zutaten für Lebensmitteln bestimmt sind. Gewürzmischungen sind Mischungen aus Gewürzen.

Jedes andere „…würz…“, das in Zutatenlisten auftaucht (z.B. Würze, Würzmischung, Gewürzaromasalz…), enthält „geschmacksbeeinflussende Zutaten“, „technologisch notwendige Stoffe“, „Gewürzaromen“, „Geschmacksverstärker“, „verkehrsübliche Zuckerarten“ und/ oder „andere Trägerstoffe“ und/oder ist auf irgendeine Art mit lebensmitteltechnologischen Tricks aufbereitet .

Beispiel gefällig?
„Würzen sind flüssige, pastenförmige oder trockene Erzeugnisse, die den Geschmack und/oder Geruch von Suppen, Fleischbrühen und anderen Lebensmitteln beeinflussen. Sie werden durch Hydrolyse von eiweißreichen Stoffen hergestellt.“ (zitiert aus den Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten I. A. Nr. 8 )

Wer es noch genauer wissen möchte, der kann ja mal hier nachlesen. Auch daraus ein Zitat: „Zur Herstellung von Würze wird das Eiweiß entweder mit Salzsäure verkocht und anschließend mit Natriumcarbonat oder Natronlauge neutralisiert, wobei auch Kochsalz entsteht, oder bei einer neueren Methode mit Enzymen aus Schimmelpilzen und Schweine-Innereien aufgelöst. Die Lösung wird filtriert und zur Geschmacksverbesserung gelagert.“

Wer macht eigentlich die oben erwähnten „Leitsätze“?
Die kommen von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission.

Hier die Mitgliederliste.

Da laut § 12 der Geschäftsordnung der Lebensmittelbuch-Kommission ein Leitsatz grundsätzlich einstimmig beschlossen werden soll, können die Lobbyisten von Fleischer Verband, Bauernverband, Unilever und BLL die Entscheidungen der Kommission maßgeblich beeinflussen. Und das geschieht sicherlich nicht so oft im Sinne des Verbrauchers.

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